Grund- und Ersatzversorgung
Aktuelle Preisblätter
- Allgemeine Strompreise für die Grundversorgung von Haushaltskunden ab 01.01.2024
- Allgemeine Strompreise für die Grundversorgung von Haushaltskunden ab 01.01.2023
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden ab 15.02.2023
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab 15.02.2023
Frühere Preisblätter
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab 01.11.2022
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden ab 01.11.2022
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden ab 15.08.2022
- Allgemeine Strompreise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab 01.09.2022
Auftrag Grundversorgung
Zusatzvereinbarung kürzere Abrechnungszeiträume
Am 08.11.2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab dem 05.05.2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. Der Text der StromGVV ist in unserem Kundencenter, Bismarckstraße 12 erhältlich und kann hier abgerufen werden.
"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz"