Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Stromnetzbetreiber
Zu beziehen bei: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., Stresemannallee 15, 60596 Frankfurt, www.vde.com
Technische Mindestanforderungen an fremde Messeinrichtungen und von Mindestanforderungen an Messdatenqualität und -umfang durch den Netzbetreiber
- Metering Code 2011
- PTB Anforderungen
- TAB 2019 (Technische Anschlussbedingungen Niederspannung)
- TAB 2008 (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung)
- VDEW Richtlinie "Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz"
- VDEW Richtlinie "Eigenerzeugung am Mittelspannungsnetz"
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
- Anlage 1 zu Erg. Bedingungen NAV ab 01.01.2024
- Anlage 1 zu Erg. Bedingungen NAV ab 01.01.2023
- Baukostenzuschuss Mittel- und Umspannung ab 01.09.2022
- Verdrahtungsplan Wärmepumpe
- Übersichtsschaltplan Wandlermessung Niederspannung
- Übersichtsschaltplan Wandlermessung Mittelspannung
- Verdrahtungsplan 2-Tarif-Messung für eHZ
- Datenschutzerklärung
- Anlage zur Datenschutzerklärung
Anträge und Verträge
- Antrag Hausanschluss Strom
- Anmeldung / Antrag zur Genehmigung einer Ladeeinrichtung
- Netzanschlussvertrag Strom in der Niederspannung ab 01.07.2020
- Anfrage zum Anschluss einer Erzeugungsanlage
- Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlagen
- Antrag auf Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung
- Widerrufsbelehrung
- Unternehmererklärung
- Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers
Die Verträge "Netzanschluss" und "Anschlussnutzung" in der Strom - Mittelspannung sind auf Anfrage erhältlich.
Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen
Am 08.11.2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. L S.2477) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2485) in Kraft getreten.Die Stadtwerke Germersheim GmbH stellt alle Anschlussverträge auf die neue Rechtslage um. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG verlangt sie von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Germersheim GmbH begründeten Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Die Texte der NAV bzw. der NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind in unserem Kundencenter, Bismarckstraße 12, Tel. 07274/7018-393 erhältlich und können hier abgerufen werden.