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Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Grundversorger

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021:

Als Grundversorger wurde zum 01.07.2018 die Stadtwerke Germersheim GmbH festgestellt.

Das Netzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Germersheim und die Ortsgemeinde Lingenfeld.

Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024:

Als Grundversorger wurde zum 01.07.2021 die Stadtwerke Germersheim GmbH festgestellt.

Das Netzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Germersheim und die Ortsgemeinde Lingenfeld.