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Gas-Hausschau (nach DVGW-TRGI 2018)

Jährliche Überprüfung der Gasanlage

Sehr geehrte Hauseigentümer,

ab der Hauptabsperreinrichtung (HA E) Ihres Haus-Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers. Bisher wurde Ihnen eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger Basis und in Form einer Sichtkontrolle nahegelegt. Mit Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) wurde diese jährliche Überprüfungzur Pflicht.

Vielfach unbekannt

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.

Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Diese kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.
Die meisten Bezirksschornsteinfeger übernehmen für Sie die Sichtkontrolle, mit dazugehörigerDokumentation, gegen entsprechende Gebühr.

Was Sie noch wissen sollten

Tauchen im Zuge dieser Überprüfung Mängel an der Gasanlage auf, dürfen die notwendigen Arbeiten nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen sind.

Grundsätzlich sind zur Erhaltung des betriebssicheren Zustands und der einwandfreien Funktion alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten.
Neben der regelmäßigen Inspektion und Wartung Ihrer Gasgeräte ist in der DVGW-TRGI 2018 zudem gefordert, dass in einem Abstand von 12 Jahren die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage durch einen eingetragenen Installateur geprüft und dokumentiert wird.