Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude

Als Wohngebäude gelten alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnliche Einrichtungen. Für Wohngebäude gibt es zwei verschiedene Typen an Gebäudeenergieausweisen, die nicht nur unterschiedlich viel kosten, sondern sich auch in ihrer Aussagekraft deutlich unterscheiden. Auf den ersten Blick gleichen sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise nahezu: die Formblätter zu den Gebäudedaten, Erläuterungen und Modernisierungsempfehlungen sind die gleichen. Den Unterschied macht die Seite mit den Energiewerten - erfasster Energieverbrauch oder berechneter Energiebedarf.

Wahlfreiheit beim Ausweis

Während für alle neuen Wohngebäude grundsätzlich ein Bedarfsausweis benötigt wird, haben die Besitzer mancher Bestandsgebäude die Wahl. Dies ist der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten
  • oder Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt
  • das Gebäude wurde auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert

Erfüllt das Wohnhaus keine diese Anforderungen, muss der Hauseigentümer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude: günstig, aber wenig aussagekräftig

Der meist günstig erhältliche Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Heizkosten- und Warmwasser-Abrechnungen der letzten drei Jahre ausgestellt. Daraus wird ein witterungsbereinigter Energieverbrauchskennwert abgeleitet, der klimatische Unterschiede berücksichtigt. Viel stärker beeinflusst jedoch das Verhalten der Bewohner den Energieverbrauch. Familien mit kleinen Kindern haben nun mal einen höheren Warmwasser- und Heizbedarf als berufstätige Singles. Ebenso kann es sein, dass günstige Verbrauchswerte nicht auf einer hervorragenden Wärmedämmung, sondern auf der häufigen Abwesenheit der Bewohner beruhen.

Wer also wirklich etwas über die energetische Qualität seiner Immobilie wissen möchte, ist mit dem Verbrauchsausweis eher schlecht bedient. Auch Modernisierungsempfehlungen lassen sich auf einer so dünnen und beeinflussbaren Datenbasis nicht wirklich ableiten - vor allem wenn das Haus noch nicht einmal in Augenschein genommen wurde. Der Verbrauchsausweis kommt daher nur für Hausbesitzer in Frage, die lediglich einer gesetzlichen Auflage entsprechen möchten.

Achtung: Wird bei Förderprogrammen ein Energieausweis verlangt, genügt der Verbrauchsausweis in der Regel nicht. Meist ist ein Bedarfsausweis vonnöten!


Der Bedarfsausweis für Wohngebäude: eine nützliche Investition

Beim Bedarfsausweis hingegen wird der Energiebedarf auf Grundlage normierter Randbedingungen und einer technischen Analyse des Gebäudes, also seiner Heizanlage und Gebäudehülle, berechnet. Er liefert aussagekräftige und vergleichbare Energiewerte, das jeweilige Nutzerverhalten bleibt außen vor. Da die Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude aufwändiger ist, kostet er auch mehr: für Datenerhebung, Besichtigung, Auswertung und Empfehlungen ist mit einem Arbeitsaufwand von ½ bis 1½ Tagen zu rechnen. Unterm Strich ist die Mehrinvestition aber lohnend, denn nur der Bedarfsausweis führt zu validen Ergebnissen und kann als Grundstock für Verbesserungsmaßnahmen dienen.

Ausweis für Nichtwohngebäude

Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Besitzer von Nichtwohngebäuden im Gebäudebestand haben die Wahl zwischen den unter "Für Wohngebäude" näher erläuterten Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Auch bei Nichtwohngebäuden gilt, dass denkmalgeschützte Gebäude sowie kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche von der Ausweispflicht ausgenommen sind.

Auch für Nichtwohngebäude liefert der Bedarfsausweis das aussagekräftigere Ergebnis. Infolge des in der DIN V 18599 vorgeschriebenen komplexen Berechnungsverfahrens ist eine ausführliche Datenerfassung nach Gebäudezonen und zu spezifischen Gebäude- und Anlagendaten erforderlich. Daher ist ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nur sehr aufwändig zu erstellen. Indem er

  • alle Gebäudekomponenten detailliert abbildet,
  • Schwachstellen identifiziert sowie
  • Modernisierungsempfehlungen erarbeitet und quantifiziert

bildet er die Grundlage für eine weitere Sanierungsplanung. Damit rückt er inhaltlich wie preislich an die Dimension einer Energieberatung heran - weshalb man auch gleich eine solche in Anspruch nehmen kann.

Nichtwohngebäude: Verbrauchsausweis ist meist die einfachere Lösung

Liegen die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom - bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich ein Stromenergieverbrauchswert dargestellt - der letzten drei Jahre vor, stellt der Verbrauchsausweis bei Nichtwohngebäuden die wesentlich einfachere und kostengünstigere Lösung dar. Mit dem Manko, dass die Immobilie in Summe und nicht anhand einzelner Komponenten bewertet wird.

Aushangpflicht nur bei öffentlichen Großgebäuden

Beide Ausweis-Typen enthalten im Vergleich zu den Ausweisen für Wohngebäude immer auch ein zusätzliches Aushangblatt. Verpflichtend ist der Aushang aber nur bei öffentlichen Gebäuden mit über 1000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr. Der Aushang muss an einer gut sichtbaren Stelle erfolgen.

Gemischt genutzte Gebäude

Für gemischt genutzte Gebäude, also beispielsweise eine Betriebsstätte mit Wohnung, müssen unter Umständen zwei Energieausweise für die verschiedenen Gebäudeteile erstellt werden. Zunächst ist von der überwiegenden Nutzung auszugehen und dann die Frage nach der weiteren Nutzung zu stellen. Wobei §22 der Energieeinsparverordnung bezüglich der genaueren Regelungen unscharf bleibt und mit Beschreibungen wie „wesentlich" und „nicht unerheblich" Raum für Interpretationen lässt:

  1. Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.
  2. Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.

Womit die Entscheidung, ob ein oder zwei Energieausweise benötigt werden, vom Laien kaum zu treffen ist. Es sollte daher der Rat eines Energieberaters eingeholt werden.

Stadtwerke Germersheim GmbH