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Abwasser

Gartenwasserzähler

Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, durch den Einbau eines geeichten Wasserzählers die Wassermenge nachzuweisen, welche zur Gartenbewässerung verwendet und nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird. Dieser Gartenzähler muss fest und frostsicher im Innern des Gebäudes in die Trinkwasserleitung eingebaut werden, welche zum Wasserhahn im Außenbereich führt.

Nach dem Gartenwasserzähler dürfen keine Abnahmestellen angeschlossen sein, von welchen Wasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen abfließen kann (z.B. Waschbecken, Toiletten usw.). Der Gartenwasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen, d.h. alle 6 Jahre ist ein Austausch des Zählers gegen einen neu beglaubigten Zähler notwenig.

Der Einbau des Gartenwasserzählers muss bei den Stadtwerken Germersheim - Abwasserbeseitigung angezeigt werden, damit eine Abnahme erfolgen kann.