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Mini-KWK-Zuschuss

(vom 23.01.2009)
 

Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen, kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bezuschusst werden. Mini-KWK-Anlagen sind Heizungsanlagen, die neben der Wärme auch Strom erzeugen.

 

Der Zuschuss kann nur beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und zwar ausschließlich mit dem BAFA- Antragsformular, welches im Internet bereitgestellt wird.

 

Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die KWK-Anlagen müssen wärmegeführt ausgelegt sein, d.h. der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage. Die Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein und über einen Stromzähler verfügen, der den gesamten von der Anlage erzeugten Strom misst.

 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden.

 

Bitte beachten Sie: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist.

 

Auskünfte zum Mini-KWK-Zuschuss erteilen die Stadtwerke im Kundencenter in der Bismarckstraße 12 von Montag bis Donnerstag 9:00 - 18:00, Freitag von 9:00 - 16:00 Uhr oder unter Telefon-Nr. 07274-960 393

 

 

Stadtwerke Germersheim GmbH

-Kundencenter-

 

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